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Pferd

Für die 7. und 8. Klasse werden Schulpferde vom Gestüt bereitgestellt. Unabhängig davon, ist das Nutzen eines eigenen Pferdes möglich, ab Klasse 9 jedoch verpflichtend. Um die Unterbringung des eigenen Pferdes muss sich der/ die Besitzer/in selbstständg kümmern, 

diese ist im Brandenburgischen Haupt- und Landgestüt oder in der näheren Umgebung möglich. 

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