Pferd
Für die 7. und 8. Klasse werden Schulpferde vom Gestüt bereitgestellt. Unabhängig davon, ist das Nutzen eines eigenen Pferdes möglich, ab Klasse 9 jedoch verpflichtend. Um die Unterbringung des eigenen Pferdes muss sich der/ die Besitzer/in selbstständg kümmern,
diese ist im Brandenburgischen Haupt- und Landgestüt oder in der näheren Umgebung möglich.